Beitragsordnung

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    1 Grundsatz

    Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

     

    2 Bankeinzug

    Die Beiträge werden vom Konto eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Bankeinzugsverfahren viertel- oder halbjährlich, kann aber auch als Jahresbeitrag im Voraus geleistet werden. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlweise im Voraus ist nicht möglich.

     

    3 Beitragshöhe

    Der Beitrag beträgt:

     

    vierteljährlich

    halbjährlich

    jährlich

    für Herren1

    30,00 €

    60,00 €

    120,00 €

    für Damen2

    24,00 €

    48,00 €

    96,00 €

    für Ermäßigte2,3

    18,00 €

    36,00 €

    72,00 €

    für Passive2

    18,00 €

    36,00 €

    72,00 €

    für Fördernde

    - €

    20,00 €

    40,00 €

    für Ehrenmitglieder

    - €

    - €

    - €

    1 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 30,00 €

    2 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 20,00 €

    3 Der Nachweis für die Ermäßigung muss unaufgefordert vorgelegt werden.

     

    4 Aufnahmegebühr

    Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.

     

    5 Beginn der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft beginnt immer zum ersten eines Monats.

     

    6 Säumnis

    Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts, sowie eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € zusammen mit dem Beitrag fällig.

     

    7 Rechnungsstellung

    Bei Rechnungsstellung fällt eine Gebühr in Höhe von 7,00 € an. Rechnungszahlung ist nur bei jährlicher Zahlungsweise möglich.