1 Grundsatz
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
2 Bankeinzug
Die Beiträge werden vom Konto eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Bankeinzugsverfahren viertel- oder halbjährlich, kann aber auch als Jahresbeitrag im Voraus geleistet werden. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlweise im Voraus ist nicht möglich.
3 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt:
| 
 
  | 
 vierteljährlich  | 
 halbjährlich  | 
 jährlich  | 
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 für Herren1  | 
 30,00 €  | 
 60,00 €  | 
 120,00 €  | 
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 für Damen2  | 
 24,00 €  | 
 48,00 €  | 
 96,00 €  | 
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 für Ermäßigte2,3  | 
 18,00 €  | 
 36,00 €  | 
 72,00 €  | 
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 für Passive2  | 
 18,00 €  | 
 36,00 €  | 
 72,00 €  | 
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 für Fördernde  | 
 - €  | 
 20,00 €  | 
 40,00 €  | 
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 für Ehrenmitglieder  | 
 - €  | 
 - €  | 
 - €  | 
1 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 30,00 €
2 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 20,00 €
3 Der Nachweis für die Ermäßigung muss unaufgefordert vorgelegt werden.
4 Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
5 Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt immer zum ersten eines Monats.
6 Säumnis
Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts, sowie eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € zusammen mit dem Beitrag fällig.
7 Rechnungsstellung
Bei Rechnungsstellung fällt eine Gebühr in Höhe von 7,00 € an. Rechnungszahlung ist nur bei jährlicher Zahlungsweise möglich.